Verkaufsbedingungen von movelo (gültig ab 16. Oktober 2023)

1 Glossar

1.1 Die in den Verkaufsbedingungen von movelo verwendeten Begriffe haben die folgenden Bedeutungen:

Fahrzeuge: Fahrzeuge sind einspurige Fahrzeuge (einschließlich eBikes, eRoller, Lastenräder etc.), die von movelo an den Kunden zur Nutzung durch den Kunden gemäß den Verkaufsbedingungen verkauft werden.
Kunde: Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, mit der movelo einen movelo Kaufvertrag abschließt.
Geschäftskunde: Geschäftskunde ist ein Unternehmen mit dem movelo einen movelo Kaufvertrag abschließt. Die Vertragsgegenstände werden für geschäftliche Zwecke erworben.
Endkunde (Verbraucher):
Endkunde (Verbraucher) ist eine natürliche Person, mit der movelo einen movelo Kaufvertrag abschließt. Die Vertragsgegenstände werden für den persönlichen Gebrauch erworben und es werden keine geschäftlichen oder kommerziellen Absichten verfolgt.
Lieferadresse des Kunden:
Die Lieferadresse ist die Adresse des Kunden an die, die Vertragsgegenstände geliefert werden.
Liefertermin: Das zwischen dem Kunden und movelo bei Abschluss des movelo Kaufvertrages vereinbarte Datum, an dem die Vertragsgegenstände an den Kunden übergeben werden.
Mobility Hubs: Mobility Hubs sind Lade- und/oder Parkstationen, die von movelo an den Kunden verkauft werden.
movelo: movelo GmbH, Getreidegasse 9, 83435 Bad Reichenhall, Deutschland
Refurbished: Refurbished beschreibt den Zustand von gebrauchten Fahrzeugen oder Mobility Hubs.
Vertragsgegenstände: Vertragsgegenstände sind von movelo an den Kunden verkaufte Fahrzeuge und Mobility Hubs und sonstige Gegenstände (z.B. Zubehör).

1.2 Bei Abschluss eines movelo ALL-IN Mietvertrages hat der Kunde die Wahl zwischen movelo-Key und movelo-Share. Entscheidet sich der Kunde für movelo-Share, so gelten zusätzlich die Bestimmungen in Teil C. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die dort verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung:

Mobility Hubs: Mobility Hubs sind Lade-und/oder Parkstationen, die von movelo an den Kunden vermietet werden.
movelo-App: Anwendung, die es den Nutzern ermöglicht, Fahrzeuge zu mieten und zu reservieren. 
movelo-Fleetsoftware: Die movelo-Fleetsoftware ist eine kundenspezifische Software als ergänzendes Verwaltungstool der movelo App.
Operator: Operator ist die natürliche oder juristische Person, die Vertragspartner des Nutzers ist, sowie die movelo Fleetsoftware verwaltet. 

 

2 Anwendbarkeit

2.1 Die Verkaufsbedingungen von movelo gelten für den Verkauf von Fahrzeugen und Mobility Hubs von movelo an den Kunden.

2.2 Vereinbarungen zwischen movelo und einem Kunden, die davon abweichen oder diese ergänzen, sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen movelo und dem Kunden vereinbart wurden

2.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt auch für die Änderung der Bestimmung des vorstehenden Satzes.

 

3 Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Personalisierter Kostenvoranschlag
Der Kunde erhält von movelo einen Kostenvoranschlag über die gewünschten Fahrzeuge und / oder Mobility Hubs. Durch die Bestätigung des Kostenvoranschlages sendet der Kunde eine Bestellung an movelo. Nach Bestätigung des Kostenvoranschlages durch den Kunden erfolgt die Verfügbarkeitsprüfung der bestellten Fahrzeuge und / oder Mobility Hubs. 
Sind alle bestellten Fahrzeuge und / oder Mobility Hubs verfügbar, übermittelt movelo innerhalb von 10 Werktagen die Auftragsbestätigung. Mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung von movelo an den Kunden kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zu Stande.
Sind eine oder mehrere bestellte Artikel nicht verfügbar bzw. fallen abweichende Versandkosten an (z.B. Inselzuschlag), erhält der Kunde binnen 10 Werktagen von movelo ein alternatives Angebot. Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt nur durch die Übermittlung der Angebotsbestätigung durch den Kunden an movelo zu Stande.

3.2 Bestellung Online-Shop (https://shop.movelo.com/)
Der Kunde wählt über den Shop die gewünschten Fahrzeuge und / oder Mobility Hubs aus und bestellt zahlungspflichtig. Durch Absenden der Bestellung kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zu Stande. Der Kunde erhält umgehend nach Zahlung die Auftragsbestätigung.

 

4 Rechnungsstellung

4.1 Der vereinbarte Kaufpreis, sowie vereinbarte zusätzliche Leistungen sind, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, vor Auslieferung fällig. Die Lieferung der Vertragsgegenstände erfolgt erst nach Zahlungseingang. Bei ausbleibender Zahlung behält sich movelo das Recht vor, den Vertrag gegen eine angemessene Aufwandsgebühr (Arbeitsaufwand 10% des Auftragswertes) zu stornieren.

4.2 movelo sendet die Rechnungen an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse (Rechnungskontakt) einmalig. Zusätzlich stellt movelo die Rechnungen zum Download kostenlos zur Verfügung.

5 Eigentumsvorbehalt
Geht movelo in Vorleistung, behält movelo sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an den gelieferten Vertragsgegenständen vor.

6 Widerrufsrecht Endkunde (Verbraucher)

6.1 Widerrufsbelehrung
Der Endkunden (Verbraucher) hat das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Übergabe der Vertragsgegenstände an den Kunden). Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Endkunde (Verbraucher) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail an support@movelo.com) movelo über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Endkunde (Verbraucher) muss dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

6.2 Folgen des Widerrufs
Wenn der Endkunde (Verbraucher) diesen Vertrag widerruft, hat movelo dem Endkunden (Verbraucher) alle Zahlungen, die movelo vom Endkunden (Verbraucher) erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei movelo eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, verwendet, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. movelo kann die Rückzahlung verweigern, bis movelo die Vertragsgegenstände wieder zurückerhalten hat. Die Vertragsgegenstände sind unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Endkunde (Verbraucher) movelo über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an movelo zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Vertragsgegenstände vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wurden. Der Endkunde (Verbraucher) trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Vertragsgegenstände. Der Endkunde (Verbraucher) muss für einen etwaigen Wertverlust der Vertragsgegenstände nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Vertragsgegenstände nicht notwendigen Umgang mit dem Endkunden (Verbraucher) zurückzuführen ist oder sollte die Rücksendung nicht sachgerecht in der Originalverpackung zurückgeschickt werden.

6.3 Muster-Widerrufsformular
Das Muster-Widerrufsformular steht dem Endkunden (Verbraucher) kostenlos zum Download (https://www.movelo.com/widerruf/) zur Verfügung.

 

7 Lieferung
Der voraussichtliche Liefertermin wird mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

7.1  Lieferung durch movelo
movelo liefert die bestellten Vertragsgegenstände vollständig und vertragsgemäß an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift zum vereinbarten Zeitpunkt.

7.2 Lieferung durch Logistikunternehmen
movelo versendet die bestellten Vertragsgegenstände vollständig und vertragsgemäß an die vom Kunden / Endkunden (Verbraucher) angegebene Lieferanschrift zum vereinbarten Zeitpunkt.

7.3 Selbstabholung
Die Abholung der Vertragsgegenstände erfolgt durch den Kunden im vorgegebenen Zentrallager von movelo (Servicecenter Süd: Gewerkenstraße 19, 83435 Bad Reichenhall, Deutschland) zum vereinbarten Termin auf eigene Kosten. Der finale Abholtermin wird zwischen movelo und dem Kunden abgestimmt.

7.4 Übernahme der Vertragsgegenstände für Geschäftskunden
Der Geschäftskunde ist zur Übernahme der Vertragsgegenstände verpflichtet. Sind die Vertragsgegenstände vollständig und im vertragsgemäßen Zustand, bestätigt der Geschäftskunde die Übernahme durch die Unterzeichnung des Lieferscheins. Befinden sich die Vertragsgegenstände nicht in vertragsgemäßem Zustand oder sind die Vertragsgegenstände nicht vollständig, ist dies auf dem Lieferschein zu vermerken bzw. movelo schriftlich innerhalb von 5 Werktagen nach Übernahme der Vertragsgegenstände mitzuteilen. movelo kümmert sich schnellstmöglich um die Behebung der Mängel.

8 Zustand Fahrzeuge Refurbished
Die Fahrzeuge befinden sich grundsätzlich (d.h. sofern movelo und der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren) in einem technisch einwandfreien Zustand und werden vor Auslieferung vollständig serviciert:
Defekte oder verschlissene Teile werden nach den folgenden Kriterien getauscht:

  • Bremsbeläge: Abnutzung > 70%
  • Bremsscheibe: Wenn Verschleißgrenze erreicht
  • Mäntel: Abnutzung > 50 %
  • Kette: Wenn Dehnung über Toleranzgrenze
  • Kettenblatt/ Ritzel: Bei Verformung oder Beschädigung
  • Griffe: Abnutzung > 50 %
  • Pedale: Abnutzung > 50 %
  • Akku/Motor/Display/Bedieneinheit: Bei Beschädigung

Größere Kratzer und / oder Schrammen am Rahmen werden ausgebessert und lackiert.
Die Fahrzeuge können leichte Gebrauchsspuren enthalten.

9 Risikoübergang
Ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Übernahme der Vertragsgegenstände durch den Kunden, trägt der Kunde das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Vertragsgegenstände. Der Eintritt eines Schadenfalls entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag.

10 Haftung von movelo
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften movelo und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Durchschnittsschäden und vertragstypischen Schäden.
Unberührt bleibt eine Haftung bei gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen, insb. Produkthaftungsgesetz.
Unberührt bleibt eine Haftung bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB.
Unberührt bleibt eine Haftung bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Die Kerntätigkeit von movelo besteht nicht in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Daher haftet movelo und seine Erfüllungsgehilfen nicht für fahrlässig verursachte materielle oder immaterielle Schäden (mit Ausnahme der Verarbeitung von Daten nach Art 8 und 9 DSVGO), die bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Kunden beim Kunden oder bei der Verarbeitung von Kunden zur Verfügung gestellter personenbezogenen Daten Dritter bei Dritten entstehen. Der Kunde stellt diesbezüglich movelo daher auch von allen Ansprüchen, Verfahren oder Klagen frei, die von einer zuständigen Behörde und/oder einer Einzelperson gegen movelo erhoben werden, und hält diese schadlos.

11 Gewährleistung Geschäftskunde
Für die Vertragsgegenstände bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, sofern nachfolgend nicht etwas anderes vereinbart ist. movelo hat die Wahl der Art der Nacherfüllung gegenüber dem Geschäftskunden. Die Verjährungsfrist beträgt für Mängel von neuen Vertragsgegenständen ein Jahr ab Übernahme der Vertragsgegenstände. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Bei gebrauchten Vertragsgegenständen (Refurbished) sind Ansprüche wegen Mängeln gegenüber dem Geschäftskunden ausgeschlossen. Die Vertragsgegenstände werden gekauft, wie sie stehen und liegen.

 

12 Gewährleistung Endkunde (Verbraucher)
Für die Vertragsgegenstände bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Vertragsgegenständen (Refurbished) beträgt für den Endkunden (Verbraucher) 12 Monate. Sind die gelieferten Vertragsgegenstände mit einem Sachmangel behaftet, hat dies der Endkunde (Verbraucher) an movelo per E-Mail an support@movelo.com zu melden. Der Endkunde (Verbraucher) kann zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreien Vertragsgegenständen verlangen. movelo kann die vom Endkunden (Verbraucher) gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Endkunde (Verbraucher) sendet die Vertragsgegenstände im Gewährleistungsfall (Nacherfüllung = Lieferung von mangelfreien Vertragsgegenständen) zunächst auf eigene Kosten an movelo. Sollte sich bestätigen, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, erstattet movelo dem Endkunden (Verbraucher) die tatsächlich entstandenen Transportkosten, sofern diese eine übliche Höhe aufweisen.

 

13 Datenschutz, Schweigepflicht
Der Kunde verpflichtet sich, über den Inhalt dieses Vertrages während der Laufzeit dieses Vertrages und auch nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren. movelo verpflichtet sich, sämtliche anwendbare und einschlägige Gesetze und Verordnungen zum Schutze personenbezogener Daten des Kunden einzuhalten.

14 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Die Verkaufsbedingungen von movelo unterliegen deutschem Recht. Für Streitigkeiten zwischen movelo und dem Kunden im Zusammenhang mit den Verkaufsbedingungen von movelo gilt die Zuständigkeit des für D-83435 Bad Reichenhall zuständigen Gerichtes als vereinbart.