Allgemeine Geschäftsbedingungen von movelo vom 01. März 2024

TEIL A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1 Glossar

1.1 Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von movelo verwendeten Begriffe haben die folgenden Bedeutungen:

Accountadresse des Kunden: Die Accountadresse ist die Vertragsanschrift und die Rechnungsanschrift des Kunden.
Beginn der Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit, sowie die Abrechnung der monatlichen Entgelte beginnt mit dem vom Kunden und movelo vereinbarten Datum (geplanter Beginn der Vertragslaufzeit).
Fahrräder: Fahrräder sind einspurige Fahrräder, die von movelo an den Kunden zur Nutzung durch den Kunden gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermietet werden.
Kunde: Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, mit der movelo einen movelo ALL-IN Mietvertrag abschließt.
Lieferadresse des Kunden: Die Lieferadresse ist die Adresse des Kunden an die, die Mietobjekte geliefert und abgeholt werden.
Liefertermin: Das zwischen dem Kunden und movelo bei Abschluss des movelo ALL-IN Mietvertrages vereinbarte Datum, an dem die Mietobjekte an den Kunden übergeben werden.
Mietobjekte: Mietobjekte sind von movelo an den Kunden vermietete Fahrzeuge und Park & Charge Objekte.
movelo: movelo GmbH, Getreidegasse 9, 83435 Bad Reichenhall, Deutschland
movelo ALL-IN Mietvertrag: Jeder zwischen movelo und einem Kunden abgeschlossene movelo ALL-IN Mietvertrag, jede Änderung oder Ergänzung desselben, sowie alle (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung und Durchführung dieses movelo ALL-IN Mietvertrags.
movelo Customer -Cloud: Digitales Kundenportal, in der der Kunde seine Verträge, Rechnungen und Supportanfragen einsehen kann.
movelo Fullservice: Der movelo Fullservice für Mietobjekte beinhaltet folgende Dienstleistungen: Logistik, Inspektionen und Reparaturen beim Kunden, Vollkaskoversicherung, Support
movelo-Key:
Die movelo-Lösung für Fahrzeuge mit Schlüssel, ohne movelo App und -Fleetsoftware bzw. digitales Sharing-System.
movelo-Share:
Eine stationsbasierte Mobilitätslösung bestehend aus Fahrrädern, Park & Charge, sowie der movelo-App und der movelo-Fleetsoftware bzw. Teile davon.
Nutzer:
Nutzer ist jede natürliche Person, die das/die von movelo an den Kunden vermietete(n) Fahrzeug(e) benutzt.

1.2 Bei Abschluss eines movelo ALL-IN Mietvertrages hat der Kunde die Wahl zwischen movelo-Key und movelo-Share. Entscheidet sich der Kunde für movelo-Share, so gelten zusätzlich die Bestimmungen in Teil C. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die dort verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung:

movelo-App: Anwendung, die es den Nutzern ermöglicht, Fahrräder zu mieten und zu reservieren.
movelo-Fleetsoftware: Die movelo-Fleetsoftware ist eine kundenspezifische Software als ergänzendes Verwaltungstool der movelo App.
Operator: Operator ist die natürliche oder juristische Person, die Vertragspartner des Nutzers ist, sowie die movelo Fleetsoftware verwaltet. 

 

2 Anwendbarkeit

2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von movelo gelten für jeden movelo ALL-IN Mietvertrag zwischen movelo und einem Kunden.

2.2 Vereinbarungen zwischen movelo und einem Kunden, die davon abweichen oder diese ergänzen, sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen movelo und dem Kunden vereinbart wurden.

2.3 Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt auch für die Änderung der Bestimmung des vorstehenden Satzes. 

 

 

3 Vertragslaufzeit

3.1 Findet die Lieferung vor dem geplanten Beginn der Vertragslaufzeit statt, bleibt der geplante Beginn der Vertragslaufzeit bestehen. Die Vertragslaufzeit, sowie die Abrechnung der monatlichen Entgelte beginnt mit dem vom Kunden und movelo vereinbarten Datum (geplanter Beginn der Vertragslaufzeit).

3.2 Findet die Lieferung (Datum Lieferschein) nach dem geplanten Beginn der Vertragslaufzeit statt, verschiebt sich der Beginn der Vertragslaufzeit, sowie die monatliche Abrechnung wie folgt: Die Vertragslaufzeit, sowie monatliche Abrechnung beginnt am 15. eines Monats bei Lieferung in der ersten Monatshälfte bzw. am ersten des Folgemonats bei Lieferung in der zweiten Monatshälfte. 

3.3 FLAT Verträge enden nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.

3.4 FLEX Verträge haben eine fest definierte Mindestvertragslaufzeit. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Monat, wenn nicht spätestens 2 Monate vor Beendigung der Mindest- bzw. Vertragslaufzeit schriftlich von einer Partei gekündigt wird.

 

4 Rechnungsstellung

4.1 movelo sendet die Rechnungen an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse (Rechnungskontakt) einmalig. Zusätzlich stellt movelo die Rechnungen zum Download kostenlos zur Verfügung.

4.2 Die Rechnungsstellung der einmaligen Kosten und die Vorauszahlung von 2 monatlichen Entgelten erfolgt standardmäßig 6 Wochen vor Auslieferung. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Die Lieferung der Vertragsgegenstände erfolgt erst nach Zahlungseingang. Bei ausbleibender Zahlung behält sich movelo das Recht vor, den Vertrag gegen eine angemessene Aufwandsgebühr (Arbeitsaufwand, Material) mindestens zwei monatliche Entgelte zu stornieren.

4.3 Die vertraglich vereinbarten monatlichen Entgelte stellt movelo zu Monatsbeginn in Rechnung. Bei Start zum 15. eines Monats erfolgt die Berechnung des ersten und letzten monatlichen Entgeltes zu 50%. Aus Systemgründen erfolgt die Verrechnung der zweimonatigen Vorauszahlung mit den letzten beiden vollen Monaten der Vertragslaufzeit. 

4.4 Als Zahlungsart wird im Regelfall Bankeinzug vereinbart. Dazu erteilt der Kunde movelo ein SEPA-Lastschrift Mandat. In Sonderfällen kann die Zahlung per Rechnung vereinbart werden.

 

5 Lieferung und Übergabe der Mietobjekte

5.1 Die Mietobjekte werden dem Kunden zum vereinbarten Liefertermin an der Lieferadresse übergeben.

5.2 Der Kunde kann einen bereits vereinbarten Liefertermin einmalig bis zu 15 Werktage vor Auslieferung kostenfrei ohne Angabe von Gründen verschieben. Bei einer Verschiebung von weniger als 15 Werktagen vor Liefertermin ist movelo berechtigt dem Kunden eine Ausfallgebühr von 50% der Logistikkosten zu berechnen.

5.3 Der Kunde ist zur Übernahme der Mietobjekte verpflichtet. Sind die Mietobjekte vollständig und im vertragsgemäßen Zustand, bestätigt der Kunde die Übernahme durch die Unterzeichnung des Lieferscheins. Befinden sich die Mietobjekte nicht in vertragsgemäßem Zustand oder sind die Mietobjekte nicht vollständig, ist dies auf dem Lieferschein zu vermerken und movelo kümmert sich schnellstmöglich um die Behebung der Mängel.

5.4 Der Kunde hat die Mietobjekte gemäß Originalbetriebsanleitung vom Hersteller zu behandeln. Der Kunde stellt die für den Betrieb erforderlichen Flächen, Anschlüsse, Verbindungen und Energie kostenfrei zur Verfügung. Das fachgerechte Laden der Fahrräder, sowie Reinigung der Park & Charge und Pflege der Räumlichkeiten, in denen sich Fahrräder und Park & Charge befinden, ist Sache des Kunden.

5.5 Bei Bedarf unterstützt der Kunde movelo bei der Durchführung der Inventur.

5.6 movelo sorgt bei Bedarf für Ersatzschlüssel für Fahrzeuge. Im Falle eines verlorenen oder beschädigten Schlüssels muss ein neuer Schlüssel schriftlich bei movelo angefordert werden. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Kunden.

 

6 Änderung von Kundendaten
Änderungen der Daten des Kunden, wie z.B. seiner Accountadresse, muss der Kunde unverzüglich und schriftlich an movelo mitteilen.

 

7 Risikoübergang
Ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Mietobjekte an den Kunden, trägt der Kunde das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Mietobjekte. Der Eintritt eines Schadenfalls entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag.

 

8 Mängel an den Mietgegenständen
Das Recht, wegen Mängel an Vertragsgegenständen, die Zahlung monatlicher Entgelte ganz oder teilweise zu verweigern oder sonstige gesetzliche Rechte geltend zu machen, steht dem Kunde erst zu, wenn movelo trotz Setzung einer angemessenen Frist weder den Mangel beseitigt noch die sofortige Lieferung eines gleichwertigen und dem Kunde zumutbaren Ersatzvertragsgegenstand angeboten hat oder wenn er nach Zustimmung des Kunden angebotene Ersatzvertragsgegenstände nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt hat.

 

9 Abtretung Haftpflichtversicherung
Der Kunde tritt bei Beschädigung eines Mietobjektes durch einen Dritten, die Ansprüche gegen einen etwaigen Schädiger, sowie aus einem eventuellen Versicherungsvertrag hiermit an movelo ab. Auf Verlangen von movelo ist der Kunde verpflichtet, im Schadenfall diese Ansprüche im Auftrag von movelo auf eigene Kosten geltend zu machen und Zahlung an movelo zu verlangen. Einen vorgesehenen Eigenanteil trägt der Kunde. 

 

10 Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von movelo übertragen oder verpfänden. Die Verweigerung der Zustimmung berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung.

 

11 Haftung von movelo
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften movelo und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Durchschnittsschäden und vertragstypischen Schäden.
Unberührt bleibt eine Haftung bei gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen, insb. Produkthaftungsgesetz.
Unberührt bleibt eine Haftung bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB.
Unberührt bleibt eine Haftung bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
movelo haftet nicht für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen können, dass eines oder mehrere der gemieteten Fahrräder oder Park & Charge nicht zur Verfügung stehen, es sei denn, movelo handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Insbesondere haftet movelo nicht für etwaig entstehende Ertragsausfälle.
Die Kerntätigkeit von movelo besteht nicht in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Daher haftet movelo und seine Erfüllungsgehilfen nicht für fahrlässig verursachte materielle oder immaterielle Schäden (mit Ausnahme der Verarbeitung von Daten nach Art 8 und 9 DSVGO), die bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Kunden beim Kunden oder bei der Verarbeitung von Kunden zur Verfügung gestellter personenbezogenen Daten Dritter bei Dritten entstehen. Der Kunde stellt diesbezüglich movelo daher auch von allen Ansprüchen, Verfahren oder Klagen frei, die von einer zuständigen Behörde und/oder einer Einzelperson gegen movelo erhoben werden, und hält diese schadlos.

 

12 Vorzeitige Kündigung durch den Kunden
Eine Stornierung, vorzeitige Kündigung oder sonstige vorzeitige Beendigung des movelo ALL-IN Mietvertrags durch den Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ist jedoch die Fortführung des Mietvertrages unzumutbar, ist der Kunde zur vorzeitigen außerordentlichen Kündigung berechtigt.
In diesem Fall, hat der Kunde die Mietobjekte in voll funktionsfähigen Zustand auf eigene Kosten und Gefahr an ein von movelo vorgegebenes movelo Zentrallager (Servicecenter Süd: Bad Reichenhall , Deutschland; Servicecenter Nord: Barneveld, Niederlande) zurückzugeben.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist movelo berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Vertragsgegenstände auf Kosten des Kunden abholen zu lassen. Die noch ausstehenden monatlichen Entgelte bis zum Vertragsende, sind sofort in vollem Umfang fällig.
Bei nicht voll funktionsfähigem Zustand berechnet movelo dem Kunden die Reparaturkosten.

 

13 Vorzeitige Kündigung durch movelo
movelo ist zur vorzeitigen außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn:

  • Der Kunde mit der Bezahlung des monatlichen Entgeltes trotz Mahnung von movelo innerhalb von vier Wochen nach Erhalt, in Verzug ist
  • movelo die Fortführung des Vertragsverhältnisses bis zur Beendigung der vertraglichen Laufzeit nicht zumutbar ist. 

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. movelo ist berechtigt eine Aufwandsentschädigung von mindestens zwei Monatsraten in Rechnung zu stellen.

 

14 Datenschutz, Schweigepflicht
Der Kunde verpflichtet sich, über den Inhalt dieses Vertrages während der Laufzeit dieses Vertrages und auch nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren. movelo verpflichtet sich, sämtliche anwendbare und einschlägige Gesetze und Verordnungen zum Schutze personenbezogener Daten des Kunden einzuhalten.
movelo ist berechtigt den Kunden als Referenzunternehmen zu nennen.
Die Parteien sind sich einig, dass die Anlage zur Datenverarbeitung bei Abschluss von movelo-Share einen integralen Bestandteil des Mietvertrags bildet, siehe movelo ALL-IN Mietvertrag Anlage 3. Im Falle von Konflikten oder Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen des movelo ALL-IN Mietvertrags, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und der Anlage zur Datenverarbeitung haben die Bestimmungen der Anlage zur Datenverarbeitung Vorrang. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die Zugangsdaten der Fleetsoftware vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt werden.

 

15 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von movelo, sowie jeder von movelo und dem Kunden geschlossene movelo ALL-IN Mietvertrag unterliegen deutschem Recht. Für Streitigkeiten zwischen movelo und dem Kunden im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von movelo, sowie im Zusammenhang, mit dem zwischen movelo und dem Kunden geschlossenen movelo ALL-IN Mietvertrag, gilt die Zuständigkeit des für D-83435 Bad Reichenhall zuständigen Gerichtes als vereinbart.

TEIL B. ALLGEMEINE SERVICEBEDINGUNGEN

1 Anwendbarkeit

1.1 Diese allgemeinen Servicebedingungen gelten für alle von movelo für den Kunden erbrachten Serviceleistungen.

1.2 Der Kunde unterstützt movelo bei der Durchführung und nennt einen Ansprechpartner. Erfolgen die Arbeiten beim Kunden vor Ort, sorgt der Kunde für einen sicheren Zugang und stellt bei Bedarf einen entsprechenden Raum zur Verfügung.

 

2 Branding
Ist ein individuelles Branding (Customer design) der Mietobjekte Vertragsbestandteil, kann die Gestaltung durch den Kunden oder durch movelo erfolgen. Die Produktion ist Sache von movelo.
Ist die Gestaltung des Brandings Sache des Kunden, stellt movelo dem Kunden die Brandingvorlagen der Mietobjekte zur Verfügung. Nach Erstellung des Brandings übermittelt der Kunde die Druckdaten (pdf.) an movelo mindestens 4 Wochen vor geplantem Beginn der Vertragslaufzeit. Erfolgt die Übermittlung der Druckdaten zu einem späteren Zeitpunkt, erlaubt sich movelo die Mietobjekte ohne bzw. in movelo Design auszuliefern.
Ist die Gestaltung des Brandings Sache von movelo, stellt der Kunde movelo die notwendigen Dateien (z.B. Firmenlogo, Design Guide etc.) zur Verfügung. Erfolgt die Übermittlung der notwendigen Dateien zur Gestaltung des Brandings und / oder die Freigabe des Brandings vom Kunden an movelo weniger als 4 Wochen vor dem geplanten Beginn der Vertragslaufzeit, erlaubt sich movelo die Mietobjekte ohne bzw. in movelo Design auszuliefern.

 

3 Logistik

3.1 movelo liefert die bestellten Mietobjekte vollständig und vertragsgemäß an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. movelo stimmt den Liefertermin mit dem Kunden ab. Nach Ablauf des movelo ALL-IN Mietvertrags holt movelo die Mietobjekte, an der vom Kunden angegebenen Abholanschrift (entspricht Lieferanschrift), ab. Der Kunde stellt den Zugang für movelo und deren Logistikpartner sicher. Im Zuge der Abholung erfolgt die Sichtprüfung der Mietobjekte auf Schäden. Festgestellte Schäden werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

3.2 Park & Charge Mietobjekte sind auf einer geeigneten Fläche (Anforderungen gemäß Datenblätter des Herstellers zum jeweiligen Produkt) ordnungsgemäß zu montieren. Nach Ablauf des movelo ALL-IN Mietvertrags erfolgt die Demontage von Park & Charge. Die Montage und Demontage erfolgt nach Vereinbarung durch den Kunden oder durch movelo. Die Gehwegplatten des Outdoor Hubs gehen mit Vertragsende in das Eigentum des Kunden über und verbleiben vor Ort.

 

4 Einweisungen
Bei der Übernahme der Mietobjekte kann der Kunde eine Einweisung in die Funktion und Nutzung von movelo verlangen. Dem Kunden werden Datenblätter und Bedienungsanleitungen für die Mietobjekte zur Verfügung gestellt.

 

5 Service von Fahrzeugen

5.1 Das präventive Servicekonzept besteht aus den zwei Bereichen Quickchecks und Inspektionen. Die Durchführung von Quickchecks ist Sache des Kunden. Die Organisation und Durchführung von Inspektionen ist Sache von movelo, die Durchführung erfolgt durch movelo oder einen von movelo autorisierten Servicepartner.

5.2 Quickchecks:
Der Quickcheck dient der Sicherheit der Nutzer und ist zugleich vorbeugend gegenüber möglichen Schäden. Das Intervall ist abhängig von der Nutzung der Fahrzeuge. movelo empfiehlt die Durchführung einmal pro Monat. Der Kunde führt den Quickcheck an allen Fahrzeugen regelmäßig durch. movelo behält sich den Nachweis der Leistungserbringung durch den Kunden vor. Der Kunde kann über movelo Arbeitsmaterial dazu kostengünstig erwerben. Folgende Tätigkeiten sind durchzuführen:

  • Reinigung
  • Reifendruck vorne, hinten (4 – 4,5 bar)
  • Funktionsprüfung
    • Bremsen vorne, hinten
    • Beleuchtung vorne, hinten
    • Antrieb
  • Sichtprüfung
    • Kettenspannung
    • Schutzbleche, Sattelstütze, Kettenschutz, Kabelkontrolle
    • Felgen vorne, hinten
  • Kontrolle auf festen Sitz, ggf. Festziehen
    • Pedale
    • Radschrauben vorne, hinten

5.3 Inspektionen:
Zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Fahrzeuge sind Inspektionen in regelmäßigen Abständen gemäß Vertrag durchzuführen. Die Organisation und Durchführung erfolgt durch movelo oder einen von movelo autorisierter Servicepartner beim Kunden an einem zentralen Standort.
Der Zeitpunkt der Inspektionen wird mit dem Kunden abgestimmt. Benötigt der Kunde zusätzliche Inspektionen kann dies mit movelo vereinbart werden.
Folgende Tätigkeiten beinhaltet eine Inspektion:

  • Bremsbeläge prüfen / einstellen vorne, hinten
  • Kette und Antriebsstrang prüfen / einstellen / schmieren
  • Schaltzug prüfen / einstellen
  • Bremsen prüfen / einstellen
  • Laufräder, Mantel, Schläuche kontrollieren
  • Schrauben prüfen / nachstellen

Die Durchführung der vereinbarten Inspektionen, sowie deren Anfahrtskosten sind im monatlichen Entgelt enthalten. Die Kosten für Ersatzteile, sowie die Arbeitszeit für den Austausch von Ersatzteilen trägt der Kunde, siehe Rechnungsstellung Pkt.10.

 

6 Reparaturen von Mietobjekten
Bei Auftreten eines Schadens an Mietobjekten meldet der Kunde den Schaden per E-Mail oder über die movelo Customer -Cloud an movelo. movelo bestätigt den Eingang der Schadensmeldung und organisiert die Durchführung der Reparatur umgehend. Der Zeitpunkt der Reparaturen wird mit dem Kunden abgestimmt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verfügbarkeit von Ersatzteilen am Markt begrenzt ist. Eine Instandsetzung von Fahrrädern auf Grund fehlender Ersatzteile kann zu einer verlängerten Reparaturzeit führen.
Die Reparaturkosten für Sachschäden an Mietobjekten trägt der Kunde. Die Reparaturkosten setzen sich aus den Anfahrtskosten, Arbeitszeit und Kosten für Ersatzteile zusammen.
Bei Sachschäden auf Grund von Sturz / Unfall fordert movelo bei seiner Vollkaskoversicherung die Reparaturkosten (abzüglich des Selbstbehaltes) ein. Den Selbstbehalt trägt der Kunde. Voraussetzung ist die Übermittlung eines vollständigen Unfallberichts (gemäß Vorlage movelo) inkl. benötigter Fotos per E-Mail oder Customer cloud an movelo.
Bei Sachschäden auf Grund von Vandalismus fordert movelo bei seiner Vollkaskoversicherung die Reparaturkosten (abzüglich des Selbstbehaltes) ein. Den Selbstbehalt trägt der Kunde. Voraussetzung ist eine Funktionseinschränkung des Mietobjektes (Graffiti am Hub sind keine Funktionseinschränkungen), sowie die Übermittlung einer polizeilichen Anzeige per E-Mail oder Customer cloud an movelo.

 

7 Ersatz bei Verlust / Totalschaden
Den Verlust eines Mietobjektes meldet der Kunde per E-Mail oder über die movelo Customer -Cloud an movelo. movelo bestätigt den Eingang der Meldung und organisiert die Ersatzlieferung eines gleichwertigen Mietobjektes umgehend. Der Zeitpunkt der Ersatzlieferung wird mit dem Kunden abgestimmt.
Wird von movelo oder einem von movelo autorisiertem Servicepartner ein Totalschaden an einem Mietobjekt festgestellt, organisiert movelo die Ersatzlieferung. Der Zeitpunkt der Ersatzlieferung wird mit dem Kunden abgestimmt.
Ist ein Ersatz nicht möglich (z.B. auf Grund von Verfügbarkeit) erfolgt keine weitere Berechnung des monatlichen Entgeltes eines Fahrräders oder Park & Charge ab dem Folgemonat nach Eingangsdatum der Meldung, bis der Ersatz möglich ist.
Die Kosten für den Ersatz eines Mietobjektes oder Teile eines Mietobjektes (z.B. Ladegerät) trägt der Kunde.
Im Falle eines Diebstahls fordert movelo bei seiner Vollkaskoversicherung die Kosten für Ersatz (abzüglich des Selbstbehaltes) ein. Den Selbstbehalt trägt der Kunde. Voraussetzung ist die Übermittlung einer polizeilichen Diebstahlanzeige vom Kunden und die Voraussetzung, dass die Fahrräder ordnungsgemäß verschlossen waren bzw. die Park & Charge ordnungsgemäß montiert waren, per E-Mail oder Customer cloud an movelo.

 

8 Garantie
Schäden an Park & Charge, die bei ordnungsgemäßer Nutzung und ohne Schadensereignis auftreten und Schäden an Rahmen und Antrieb (Display, Motor und Batterie) von Fahrrädern, die bei ordnungsgemäßer Nutzung und ohne ein Schadensereignis auftreten, sind Garantiefälle. Die Feststellung und Abwicklung von Garantieleistungen von Fahrrädern und Park & Charge läuft über movelo oder einen von movelo autorisierten Servicepartner. Die Kosten für Feststellung und Abwicklung von Garantieleistungen der Fahrräder trägt movelo.

 

9 Support
Für technische Fragen zu den movelo Mietobjekten sowie den Dienstleistungen von movelo steht dem Kunden der movelo Support zur Verfügung.
Die Hotline steht dem Kunden zu den Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 08:00-17:00 Uhr) von movelo zur Verfügung.
Supportanfragen können per Mail an den zuständigen Support oder via movelo Customer -Cloud gesendet werden.

10 Rechnungsstellung

10.1 Die Abrechnung von Serviceleistungen erfolgt monatlich in einer gesonderten Rechnung spätestens bis zum Ablauf des Folgemonats der Leistungserbringung. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des tatsächlichem Aufwands gemäß movelo Serviceappointments, Preise gemäß Tabelle. Der Kunde ermächtigt movelo, fällige Beträge via SEPA-Lastschriftmandats einzuziehen.

10.2 movelo erhebt derzeit folgende Gebühren für die Durchführung von Reparatur-, Austausch- und sonstigen Servicearbeiten:

10.3 Dem Kunden ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass movelo die genannten Kosten einseitig ändern kann, wenn veränderte Materialkosten, veränderte Marktbedingungen oder eine veränderte wirtschaftliche Situation dazu Anlass geben.
Dem Kunden ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass sich die Selbstbeteiligung aufgrund der zwischen movelo und dem Versicherer bestehenden Vereinbarung ändern kann.

TEIL C. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN MOVELO-SHARE

1 Anwendbarkeit
Diese zusätzlichen Bestimmungen movelo-Share gelten, wenn der Kunde movelo-Share als Vertragsleistung abschließt.

 

2 Operator
Grundsätzlich (d.h. sofern movelo und der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren) ist der Kunde Operator von movelo-Share. Der Operator schließt den Nutzungsvertrag (Nutzungsbedingungen in der App) mit dem Nutzer und managed über die Fleetsoftware den Betrieb von movelo-Share (z.B. Nutzerverwaltung, Support, etc.).

 

3 movelo-App und movelo-Fleet Software

3.1 movelo-App:
movelo stellt die movelo App in den Appstores (iOS und Android) europaweit zur Verfügung. Der Download ist kostenfrei. Die App wird von movelo weiterentwickelt und regelmäßig aktualisiert.

3.2 movelo-Fleetsoftware:
Die Fleetsoftware ist eine cloudbasierte Websoftware (SaaS). movelo stellt dem Kunden die Fleetsoftware über das Internet zur Verfügung. Der Kunde kann die Fleetsoftware über einen aktuellen Webbrowser (IE, Firefox, Chrome) nutzen. Die Fleetsoftware wird von movelo weiterentwickelt und regelmäßig aktualisiert. Der Kunde erhält Zugriff zur movelo-Fleet Software zum Zwecke der Verwaltung der Fahrräder und der Administration der Nutzer.
Die Abstimmung des Setups der Fleetsoftware (Tarife, Stationen, Öffnungszeiten etc.) erfolgt zwischen movelo und Kunden vor Auslieferung. Die Ersteinrichtung des Setups der Fleetsoftware ist Sache von movelo. Wünscht der Kunde eine Änderung des Setups während des laufenden Betriebs, kann dies mit movelo abgestimmt werden.

3.3 Verfügbarkeit:
Die Bereitstellung der App, Fleetsoftware erfolgt in der Regel rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres. movelo gewährleistet während der Bereitstellung eine Verfügbarkeit von ≥ 99% pro Jahr.
Die prozentuale Verfügbarkeit errechnet sich wie folgt:

Verfügbarkeit = (1−Ausfallzeit / (Minuten/Verfügbarkeit/Jahr)) *100

Die Ausfallzeit errechnet sich aus der Summe der Minuten, in denen die Fleetsoftware und / oder die App nicht genutzt werden kann. Der Zeitpunkt der Störungsmeldung bis zur Wiederbenutzung ist maßgeblich für die Berechnung der Ausfallzeit. Ausgenommen von der Verfügbarkeitszeit sind:

a) Einspielen von neuen Releases – i.d.R. einmal pro Woche
b) Hotfixes
c) Ausfälle, die movelo nicht zu verantworten hat

 

4 movelo-Share mit Payment
movelo bietet dem Kunden die Möglichkeit, die movelo-App um ein Zahlungsmodul zu erweitern, mit dem Zahlungen von Nutzern abgerechnet werden können. Zur Nutzung benötigt der Kunde ein Konto des Paymentserviceproviders. In der Anwendung und Nutzung ist der Kunde frei. Daraus entstehende Kosten und Einnahmen sind Sache des Kunden.